Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hanse Handwerker

Mühlenstraße 17
22880 Wedel

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Firma Hanse Handwerker (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

Sie finden ebenfalls Anwendung auf zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

Sollten sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführungsbeginn wesentliche Kalkulationsgrundlagen (z.B. Lohn-, Material- oder Energiekosten) ändern, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern erfolgt die Ausführung grundsätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der VOB/B.

Bei Verbraucherverträgen gilt das Werkvertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

§ 3 Ausführungsfristen und Termine

Angegebene Ausführungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Streiks, extreme Wetterverhältnisse oder Verkehrsbehinderungen), verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

Sollte die Durchführung des Auftrags dauerhaft unmöglich oder unzumutbar werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Preise und Abrechnung

Sofern sich der Ausführungsbeginn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, um mehr als drei Monate verschiebt, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

Festpreise bleiben hiervon unberührt. Gesetzliche Abgaben, Steueränderungen oder sonstige staatliche Maßnahmen, die nach Vertragsabschluss in Kraft treten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

Abschlagszahlungen können entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt verlangt werden (§ 632a BGB).

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Genehmigungen und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und uns rechtzeitig vorzulegen. Werden notwendige Genehmigungen nicht erteilt oder widerrufen, übernehmen wir hierfür keine Haftung.

Entstehen Wartezeiten oder Verzögerungen, die nicht durch uns verursacht wurden, können diese gesondert berechnet werden.

§ 7 Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

Wir erhalten Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung.

Bei berechtigter Mängelanzeige erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Minderung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Mangelfolgeschäden, sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Für Unternehmer gelten die Gewährleistungsregelungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Schäden an nicht kenntlich gemachten Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc.), deren Verlauf uns nicht durch geeignete Unterlagen mitgeteilt wurde, übernehmen wir keine Haftung.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt — soweit zulässig — zwei Jahre.

§ 9 Baustellenbedingungen

Die Baustelle muss für Fahrzeuge und Maschinen zugänglich und befahrbar sein. Für Schäden, die durch das normale Arbeitsgewicht von Maschinen an Zufahrten, Pflasterflächen oder Grünflächen entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Der Auftraggeber ist berechtigt, diese im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten oder zu veräußern.

Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns abgetreten.

§ 11 Schadensersatz bei Vertragsrücktritt

Wird der Vertrag aus Gründen aufgehoben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 15 Oó der Auftragssumme geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 12 Schriftform

Nebenabreden oder individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.

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